Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

(Bedri Morina Plattenlege-Arbeiten GmbH / Bauleistungen – Schweiz)

 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der
                   Bedri Morina Plattenlege-Arbeiten GmbH

                   mit Sitz an der Grossmattstrasse 20 in 4410 Liestal / CH

                   Mail morina.liestal@gmail.com             Telefon: 079 322 19 45

                   Website: www.bedrimorina.com           Instagram:      bedrimorinaplattenleger

                   HR-Nr.  CH-280.4.032.139-8                MWST-Nr.  CHE-367.734.982

(nachfolgend „Unternehmer“),

und ihrer Kundschaft im Bereich Plattenlegearbeiten und verwandter Bauleistungen.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Leistungen

Der Unternehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Plattenlegearbeiten im Innen- und Aussenbereich

  • Verlegung von Keramik-, Natur- und Kunststeinbelägen, Mosaik

  • Arbeiten im Neu-, Um- und Ausbau

  • Wand- und Bodenbeläge aller Art

  • Beratung, Planung und Bemusterung (inkl. Bereitstellung von Musterplatten)

  • Materiallieferungen

  • Abbruch- und Vorbereitungsarbeiten

  • Nebenarbeiten (z. B. Maler- und Gipserarbeiten)

 

3. Offerten und Vertragsabschluss

  • Offerten sind kostenlos und unverbindlich.

  • Die Gültigkeit beträgt 30 Tage ab Ausstellungsdatum.

  • Aufgrund von Materialpreisschwankungen sind Preisangaben nach Ablauf dieser Frist nicht mehr verbindlich.

  • Ein Vertrag kommt mit schriftlicher oder mündlicher Annahme der Offerte zustande.

  • Diese AGB sind integrierender Bestandteil jeder Offerte. Sie sind auf der Website www.bedrimorina.com einsehbar oder können beim Unternehmen angefordert werden.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind innert 14 Tagen netto zahlbar.

  • Bei Zahlung innert 7 Tagen wird ein Skonto von 2 % gewährt.

  • Der Unternehmer ist berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen, insbesondere:

    • bei grösseren Materialbestellungen

    • bei speziell bestellten Materialien ohne Rückgabemöglichkeit

    • bei mehrphasigen Arbeiten

  • Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p. a. erhoben.

  • Mahnkosten von CHF 20.– pro Mahnung werden verrechnet.

  • Eigentumsvorbehalt: Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers.

 

5. Regiearbeiten

Arbeiten, die nicht in der Offerte enthalten sind oder aufgrund von Änderungen erforderlich werden, werden nach Aufwand (Regie) verrechnet.
Es gelten die jeweils vorgängig mitgeteilten Stundensätze sowie Materialpreise.

Zusatzleistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind, werden separat verrechnet und können auch mündlich vereinbart werden.

 

6. Ausführung und Termine

  • Vereinbarte Ausführungstermine gelten als verbindlich, sofern sie ausdrücklich bestätigt wurden.

  • Terminabweichungen von ±3 bis 5 Arbeitstagen bleiben vorbehalten.

  • Bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt (insbesondere Witterungseinflüsse, Lieferengpässe, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Umstände) wird die Kundschaft informiert und ein neuer Termin festgelegt.

  • Bei ungeeigneten Witterungsbedingungen (insbesondere Frost, Regen oder Hitze) können (oder müssen materialbedingt) Arbeiten, insbesondere im Aussenbereich, unterbrochen oder verschoben werden.

 

7. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

Die Kundschaft hat insbesondere:

  • freien, sicheren und rechtzeitigen Zugang zur Baustelle zu gewährleisten

  • Strom und Wasser unentgeltlich bereitzustellen

  • alle erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig zu liefern

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Untergrundvorbereitung durch den Unternehmer.

 

Verzögerungen, die durch Dritte (insbesondere andere Unternehmer, Bauleitung oder Lieferanten) verursacht werden, liegen nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers und berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen gegenüber dem Unternehmer.

 

Der Unternehmer ist berechtigt, daraus entstehende Mehrkosten, insbesondere für Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder Mehraufwand, in Rechnung zu stellen.

Asbest und Schadstoffe
Bei Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, ist vor Beginn der Arbeiten eine Prüfung auf Asbest und andere gesundheitsgefährdende Stoffe durchzuführen resp. entsprechende Gutachten sind dem Unternehmer zur Verfügung zu stellen.

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien oder sonstigen gesundheitsgefährdenden Stoffen werden nicht durchgeführt.

Die Kundschaft ist verpflichtet, solche Materialien vor Beginn der Arbeiten von einer dafür spezialisierten Firma fachgerecht entfernen zu lassen.

 

8. Abnahme und Mängelrüge

  • Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt die Abnahme.

  • Allfällige Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss schriftlich zu melden.

  • Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gelten die Arbeiten als genehmigt.

·       Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäss Obligationenrecht (OR) Art. 367ff

 

9. Normen und Ausführung

Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Baukunde.
Soweit anwendbar, gelten insbesondere die Normen des Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA)(insbesondere SIA 118).

Die SIA-Norm 118 gilt subsidiär zu diesen AGB.

 

10. Haftung

  • Der Unternehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  • Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  • Jegliche Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Nutzungsausfall) ist ausgeschlossen.

  • Der Unternehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung (inkl. Bauherrenhaftpflicht) bis zu einer Bausumme von CHF 1'000'000.

·       Nutzen und Gefahr gehen mit Einbau der Materialien bzw. mit deren Lieferung auf den Kunden über.

 

11. Rücktritt / Kündigung

 

11.1 Rücktritt durch die Kundschaft

  • Eine Stornierung ist bis 1 Woche vor Ausführungsbeginn möglich.

·       Bereits bestelltes Material sowie bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu bezahlen.

 

11.2 Rücktritt durch den Unternehmer

Der Unternehmer ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn:

  • unzumutbare oder unvorhersehbare Ausführungsbedingungen vorliegen (z. B. erhebliche bauliche Mängel, Sicherheitsrisiken)

  • die Kundschaft seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt

  • vereinbarte Zahlungen (insbesondere Akontozahlungen) nicht fristgerecht geleistet werden

·       Fälle höherer Gewalt die Ausführung erheblich erschweren oder verunmöglichen

In jedem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

 

12. Fotos und Referenzen

Der Unternehmer ist berechtigt, Fotos der ausgeführten Arbeiten zu erstellen und für Marketingzwecke (insbesondere Website und Social Media wie Instagram) zu verwenden.

Dabei gilt:

  • Es werden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht

  • Keine Nennung von Namen oder exakten Adressen

·       Zulässig ist die Angabe des Ortes sowie der Art des Projekts (z. B. „Badezimmerumbau“, „Terrassensanierung“)

 

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

·       Gerichtsstand ist Liestal (BL).

 

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäss Datenschutzgesetz (DSG) verwendet.

 

 

Bedri Morina Plattenlege-Arbeiten GmbH, Liestal, Februar 2026